Bus
Was darf ich lenken?
- Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
- Sonderkraftfahrzeuge
Anmeldung
- Mindestalter 23 ½ Jahre
(bzw. 20 ½ Jahre in Kombination mit D95) - Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B
- Geburtsurkunde
- Reisepass oder Personalausweis
- 2 EU-Passfotos
To Do’s
- Ärztliches Gutachten
- 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis
- Verkehrspsychologisches Screening
Ausbildung
Bei Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B
- 12 Unterrichtseinheiten Buskurs
- 8 Busfahrlektionen
- Computerprüfung
- Fahrprüfung: ab dem 21. bzw. 24. Geburtstag
Bei Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse C
- 4 Unterrichtseinheiten Buskurs
- 4 Busfahrlektionen
- Computerprüfung
- Fahrprüfung: ab dem 21. bzw. 24. Geburtstag
Befristung
Der Führerschein Klasse D ist befristet:
- auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
- auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
- Zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
- Alle 5 Jahre Berufskraftfahrer Weiterbildung (35 Stunden)