Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung für Fahrschüler
Die Fahrschule bekennt sich zur Erfüllung eines ordnungsgemäßen Datenschutzes. Datenschutz bedeutet Grundrechtsschutz. Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten. Gleichzeitig ist für die Unternehmen jedoch unerlässlich, mit diesen Daten zu arbeiten. Für das Verwenden von Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679 („zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ….“), das neue Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I Nr. 120/2017) gelten ab 25. Mai 2018.
Um Ihre Ausbildung seriös administrieren zu können, verwendet die Fahrschule Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Ihre Adresse). Für die Fahrschulausbildung müssen Ihre Daten daher zwangsläufig gespeichert werden, denn die Option wäre nur, keinen Führerscheinerwerb anzustreben – dies hätte deutliche negative Konsequenzen für den Bewerber. Ihrer Mitteilungspflicht kommt die Fahrschule in den Punkten 1) und 2) nach.
Über darüberhinausgehende Services der Fahrschule (z.B. Newsletter per Mail, Zusendungen oder die Weiterleitung des Arztgutachtens an die Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) können Kandidat und Begleiter freiwillig entscheiden. Diesbezüglich bietet Ihnen die Fahrschule die Unterfertigung einer Einwilligungserklärung in den Punkten 3) und 4) an
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informieren wir Sie hiermit, und zwar
- die Art der Daten wie Name, Adresse usw., welche verarbeitet werden
- den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden,
- die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vertrag, Einwilligungserklärung),
- die Empfänger der Daten, z.B. konkrete Behörde,
- die Speicherdauer der Daten (gesetzliche Aufbewahrungsfristen),
- Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Ihr Recht auf Widerruf allfälliger Einwilligungserklärungen.
Ihre personenbezogenen Daten fallen unter folgende Datenkategorien
- Kontakt- und Identifikationsdaten (nämlich Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Beruf)
- Vertragsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Beruf))
- Die hinsichtlich der Erteilung der Lenkberechtigung zu verarbeitenden Daten
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen
1) Die Fahrschule hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten
Für Ihre Anmeldung in der Fahrschule, die Identitätsfeststellung, Ihren Ausbildungsgang (Klasse) usw. legt sie Ihren Namen in einem Datenbank-System, dem Führerscheinregister (FSR), an und nimmt diverse Eintragungen vor. Die Fahrschule fungiert als „sog. Außenstelle“ für Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), wofür es eine Vorgabe per Gesetz gibt.
Die Fahrschule verarbeitet Daten, die sie von Ihnen erhalten hat, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Fahrschule ist sog. Auftragsverarbeiter.
Darunter fallen
- Eingaben in das Zentrale Führerscheinregister (FSR),
- Eingaben in die Amtliche Fahrprüfungsverwaltung und
- Eingaben in die Fahrprüferanforderung
Ohne diese Daten können wir die gesetzlich notwendigen Schritte in Ihrem Verfahren (Erwerb Ihrer Lenkberechtigung) nicht durchführen.
Die Fahrschule ist gemäß § 16b Abs 1 Führerscheingesetz (FSG) verpflichtet, die Daten gemäß folgender Gesetzesstellen elektronisch zu erfassen und diese Daten im Wege der Datenfernübertragung dem Führerscheinregister zu übermitteln:
- § 16a Abs. 1 Z 1 lit. a bis i, l und m,
- § 16a Abs. 1 Z 2 lit. a, b, d, h und i,
- § 16a Abs. 1 Z 3 lit. m und n.
- § 16a Abs. 1 Z 6, soweit es den Antrag auf Erteilung der Bewilligung von Übungsfahrten (§ 122 KFG) und Ausbildungsfahrten (§ 19 FSG) betrifft.
Darüber hinaus ist die Fahrschule gemäß § 16a Abs 1 letzter Satz FSG verpflichtet, zum Zweck der Erteilung oder Ausdehnung der Lenkberechtigung oder zur Durchführung sonstiger behördlicher Verfahren eine Anfrage an das Zentrale Melderegister durchzuführen.
Schließlich sind wir ermächtigt, Einsicht zu nehmen in die in § 16a Abs 1 Z 1 lit a bis i, l, m und Z 2 lit a, b, c (Nachweis über die Verkehrszuverlässigkeit), d, e (Ergebnis der Untersuchung), f (Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen), g (Amtsarzt) bis k und Z 3 lit. a bis e (Ausstellung des Führerscheines) und l bis n (vorläufiger Führerschein) genannten Daten. Eine solche Einsichtnahme findet ausschließlich zur Erfüllung der uns treffenden Verpflichtungen statt.
Ohne die Vornahme der genannten Datenverarbeitungen können wir die gesetzlich vorgegebenen Schritte im Verfahren zur Erteilung Ihrer Lenkberechtigung nicht durchführen.
Begleiter: Bei einer Ausbildung mit „Begleitetem Fahren“ („L17“, „L“) verarbeitet die Fahrschule auch Daten von Begleitpersonen (wie Name, akad. Grad, Geburtsdatum, Adresse, Handynummer, Emailadresse, Führerscheinnummer, Naheverhältnis zum Fahrschüler, Teilnahme an theoret. Einweisung) was ebenfalls per Gesetz (§ 16a und 19 FSG, § 122 KFG) festgelegt ist.
2) Der Ausbildungsvertrag enthält Daten von Ihnen, die verarbeitet werden
Um die Führerscheinausbildung starten bzw. absolvieren zu können, ist erforderlich, dass die Fahrschule und der Kunde (Fahrschüler) einen Geschäftsvertrag (Ausbildungsvertag) abschließen.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten, nämlich (wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Beruf, Emailadresse, Handynummer, Fahrstunden, absolvierte Kurse, absolvierte Prüfungen) werden zur Erfüllung des Ausbildungsvertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen für die Erstellung eines Vertragsoffertes verarbeitet. Ohne diese Daten können wir unsere (vor)vertraglichen Verpflichtungen (als Verantwortlicher) Ihnen gegenüber nicht erfüllen.
3) Allgemeine Einwilligungserklärung
Als Fahrschule messen wir dem Datenschutz einen außerordentlich hohen Stellenwert zu. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht jedes EU-Bürgers und in der EU-Grundrechtecharta festgelegt.
Sie haben uns Ihre Daten über sich zur Verfügung gestellt, um Ihnen alle vorgeschriebenen Dienstleistungen (Theorie, Fahrstunden) samt zugehörigen administrativen Abwicklungen für Ihre Ausbildung anzubieten bzw. den Führerscheinerwerb zu gewährleisten.
Die Fahrschule informiert als Spezialist der Führerschein-Aus- und Weiterbildung darüberhinausgehend über Themen der Ausbildung und der Verkehrssicherheit. Diese Services und Hilfestellungen sind eine Kundeninitiative der Fahrschule und helfen, den Informationsstand zu erhöhen (z.B. Newsletter per Mail, Zusendungen). Für die Inanspruchnahme entscheiden Sie sich (als Kandidat) freiwillig.
Sie haben uns Daten über sich zur Verfügung gestellt. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung erteilen (bitte das Gewünschte einkreuzen), verarbeiten wir die dafür notwendigen Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung:
Ich stimme ausdrücklich zu,
- dass (meine Handynummer und Emailadresse) zum Zweck der Erinnerung an Fahrstunden sowie zur Übermittlung sonstiger Informationen zu meiner Ausbildung per SMS oder Email verarbeitet werden und ich zu diesem Zweck kontaktiert werde.
- dass meine Adressdaten, nämlich (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Emailadresse, Handynummer), für weiterführende Informationen über sonstige Angebote sowie Werbeaussendungen dieser Fahrschule verarbeitet werden und ich zu diesem Zweck kontaktiert werde.
- dass meine Adressdaten, nämlich (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Emailadresse, Handynummer), zur Zusendung von Informationen zur Mehrphasenausbildung verarbeitet werden und ich zu diesem Zweck kontaktiert werde.
- dass mein Name und ein Bild von mir auf sozialen Medien der Fahrschule Homepage (www.fahrschule-hammerl.at), Facebook, Twitter, Instergram, google+ online gestellt werden dürfen
- dass meine Fahrlektionen per GPS-Logging verarbeitet werden dürfen
Kategorien von Empfängern Ihrer Daten
Zur genannten Zweckerreichung werden Ihre Daten auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen an folgende Empfänger übermittelt:
- Die von der Fahrschule zu übermittelnden Daten gemäß § 16b Abs 1 FSG an die das Führerscheinregister verwaltende Behörde
- Sofern Sie eingewilligt haben, die Veröffentlichung von Ihnen gemachter Fotos auf unserer Homepage www.fahrschule-hammerl.at
Aufklärung über Betroffenen-, Widerrufs- und Beschwerderechte
Da wir Ihre Daten datenschutzrechtlich konform verarbeiten, stehen Ihnen folgende Rechte als Betroffener/Betroffenem zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch. Das heißt:
- Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen sowie von Ihnen erteilte Einwilligungen widerrufen (Artikel 21 DSGVO). Ein Widerruf einer hierfür erteilten Einwilligung hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab dem Zeitpunkt des Widerrufs auf der Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung nicht mehr verarbeiten. Die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.
- Sie können einen Antrag auf Auskunftserteilung zu den über Sie gespeicherten Daten stellen (Artikel 15 DSGVO). Ebenso haben Sie ein Berichtigungsrecht (Artikel 16 DSGVO) und ein Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO). Überdies haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Schließlich steht Ihnen auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A-1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, zu.
- Diese Rechte können ohne Angabe von Gründen postalisch oder per Email bei der Fahrschule, die ihre Daten erfasst hat, kostenlos geltend gemacht werden.
4) Einwilligungserklärung zum ärztlichen Gutachten
Im Rahmen Ihrer Ausbildung ist es notwendig, dass Sie ein ärztliches Gutachten zu Ihrer gesundheitlichen Eignung erstellen lassen. Wir können Ihnen als Serviceleistung anbieten, dass wir die diesbezüglich notwendigen Datenverarbeitungsschritte zur Erlangung Ihrer Lenkberechtigung für Sie erledigen.
Im Detail handelt es sich um folgende Daten
Gesundheitsdaten im Arztgutachten gem § 8 FSG, nämlich (vollständige Aufzählung der personenbezogenen und sensiblen Daten; da die Einwilligung bei diesen sensiblen Daten ausdrücklich sein muss; Größe, Gewicht, Sehstärke, Wirbelsäule, Atmung, Herz/Kreislauf, Gliedmaßen, Nervensystem, Gehör, klinischer Gesamteindruck)
Diese Daten werden von uns ausschließlich an die zuständige Führerscheinbehörde (Übermittlungsempfänger) zwecks Eintragung des Arztgutachtens in das Führerscheinregister durch die genannte Behörde (Übermittlungszweck) übermittelt.
Diese Daten werden in kein Drittland übermittelt und nach Übermittlung an die zuständige Behörde sowie nach erfolgreicher Eintragung des Gutachtens durch die Behörde in das Führerscheinregister von der Fahrschule gelöscht und von ihr nicht mehr verarbeitet.
Ich stimme ausdrücklich zu,
- dass mein ärztliches Gutachten von der Fahrschule in Papierform oder elektronisch übernommen wird, der DSGVO entsprechend gesichert aufbewahrt und möglichst rasch an die zuständige Führerscheinbehörde in Papierform, per Fax oder Email den Sicherheitsvorgaben der DSGVO entsprechend übermittelt wird, damit die Behörde das Vorliegen des ärztlichen Gutachtens im Führerscheinregister einträgt.
Aufklärung über Betroffenen-, Widerrufs- und Beschwerderechte
Da wir Ihre Daten datenschutzrechtlich konform verarbeiten, stehen Ihnen folgende Rechte als Betroffener/Betroffenem zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch. Das heißt:
- Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen sowie von Ihnen erteilte Einwilligungen widerrufen (Artikel 21 DSGVO). Ein Widerruf einer hierfür erteilten Einwilligung hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab dem Zeitpunkt des Widerrufs auf der Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung nicht mehr verarbeiten. Die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.
- Sie können einen Antrag auf Auskunftserteilung zu den über Sie gespeicherten Daten stellen (Artikel 15 DSGVO). Ebenso haben Sie ein Berichtigungsrecht (Artikel 16) und ein Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO). Überdies haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Schließlich steht Ihnen auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A-1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, zu.
- Diese Rechte können ohne Angabe von Gründen postalisch oder per Email bei der Fahrschule, die ihre Daten erfasst hat, kostenlos geltend gemacht werden.
Datenschutzinformation für Begleiter
Die Fahrschule bekennt sich zur Erfüllung eines ordnungsgemäßen Datenschutzes. Datenschutz bedeutet Grundrechtsschutz. Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten. Gleichzeitig ist es für die Unternehmen jedoch unerlässlich, mit diesen Daten zu arbeiten. Für das Verwenden von Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679 („zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ….“), das neue Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I Nr. 120/2017) gelten ab 25. Mai 2018.
Um die Ausbildung des Fahrschülers seriös administrieren zu können, verwendet die Fahrschule Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Ihre Adresse). Für die Fahrschulausbildung des Fahrschülers müssen Ihre Daten daher zwangsläufig gespeichert werden, denn die Option wäre nur, keinen Führerscheinerwerb des Fahrschülers anzustreben – dies hätte deutliche negative Konsequenzen für den Bewerber. Ihrer Mitteilungspflicht kommt die Fahrschule im Punkt 1) nach.
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informieren wir Sie hiermit, und zwar
- die Art der Daten wie Name, Adresse usw., welche verarbeitet werden,
- den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden,
- die Rechtsgrundlage (Gesetz),
- die Empfänger der Daten, z.B. konkrete Behörde,
- die Speicherdauer der Daten (gesetzliche Aufbewahrungsfristen),
- Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung.
Ihre personenbezogenen Daten fallen unter folgende Datenkategorien
- Identifikationsdaten (nämlich Name, akad. Grad, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheinnummer, Naheverhältnis zum Fahrschüler, Teilnahme an theoret. Einweisung)
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen
- Die Fahrschule hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten
Bei einer Ausbildung mit „Begleitetem Fahren“ („L17“, „L“) verarbeitet die Fahrschule Daten von Begleitpersonen (Name, akad. Grad, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheinnummer, Naheverhältnis zum Fahrschüler, Teilnahme an theoret. Einweisung
was per Gesetz festgelegt ist.
Bei der Anmeldung des Fahrschülers in der Fahrschule trägt sie Ihre Daten als Begleiter in ein Datenbank-System, dem Führerscheinregister (FSR), ein. Nach der Teilnahme des Begleiters an der theoretischen Einweisung wird diese auch ins FSR eingetragen. Die Fahrschule fungiert als „sog. Außenstelle“ für Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), wofür es eine Vorgabe per Gesetz gibt.
Die Fahrschule verarbeitet Daten, die sie von Ihnen erhalten hat, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Fahrschule ist sog. Auftragsverarbeiter.
Darunter fallen
- Eingaben in das Zentrale Führerscheinregister (FSR).
Ohne diese Daten können wir die gesetzlich notwendigen Schritte im Verfahren (Erwerb der Lenkberechtigung durch den Fahrschüler) nicht durchführen.
Die Fahrschule ist gemäß § 16b Abs 1 FSG verpflichtet, Ihre Daten gemäß folgender Gesetzesstellen elektronisch zu erfassen und diese Daten im Wege der Datenfernübertragung dem Führerscheinregister zu übermitteln:
§ 16a Abs. 1 Z 6 FSG, soweit es den Antrag auf Erteilung der Bewilligung von Übungsfahrten (§ 122 KFG) und Ausbildungsfahrten (§ 19 FSG) betrifft.
Ohne die Vornahme der genannten Datenverarbeitungen können wir die gesetzlich vorgegebenen Schritte im Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung des Fahrschülers nicht durchführen.
Kategorien von Empfängern
Ihrer Daten Zur genannten Zweckerreichung werden Ihre Daten auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen an folgende Empfänger übermittelt:
- Die von der Fahrschule zu übermittelnden Daten gemäß § 16b Abs 1 FSG an die das Führerscheinregister verwaltende Behörde.
Aufklärung über Ihre Rechte als Begleiter
Da wir Ihre Daten datenschutzrechtlich konform verarbeiten, stehen Ihnen folgende Rechte als Begleitperson zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Das heißt:
- Sie können einen Antrag auf Auskunftserteilung zu den über Sie gespeicherten Daten stellen (Artikel 15 DSGVO). Ebenso haben Sie ein Berichtigungsrecht (Artikel 16 DSGVO) und ein Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO). Überdies haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (Artikel 21 DSGVO). Schließlich steht Ihnen auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A-1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, zu.
- Diese Rechte können ohne Angabe von Gründen postalisch oder per Email bei der Fahrschule, die Ihre Daten erfasst hat, kostenlos geltend gemacht werden.
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Die Fahrschule bekennt sich zur Erfüllung eines ordnungsgemäßen Datenschutzes. Datenschutz bedeutet Grundrechtsschutz. Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten. Gleichzeitig ist es für die Unternehmen jedoch unerlässlich, mit diesen Daten zu arbeiten. Für das Verwenden von Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679 („zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ….“), das neue Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I Nr. 120/2017) gelten ab 25. Mai 2018.
Um die Ausbildung des Fahrschülers seriös administrieren zu können, verwendet die Fahrschule Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Ihre Adresse). Für die Fahrschulausbildung des Fahrschülers müssen Ihre Daten daher zwangsläufig gespeichert werden, denn die Option wäre nur, keinen Führerscheinerwerb des Fahrschülers anzustreben – dies hätte deutliche negative Konsequenzen für den Bewerber. Ihrer Mitteilungspflicht kommt die Fahrschule im Punkt 1) nach.
Verarbeitung der Daten
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informieren wir Sie hiermit, und zwar
- die Art der Daten wie Name, Adresse usw., welche verarbeitet werden,
- den Zweck, für den die Daten verarbeitet werden,
- die Rechtsgrundlage (Gesetz),
- die Empfänger der Daten, z.B. konkrete Behörde,
- die Speicherdauer der Daten (gesetzliche Aufbewahrungsfristen),
- Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung.
Ihre personenbezogenen Daten fallen unter folgende Datenkategorien
- Identifikationsdaten (nämlich Name, akad. Grad, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheinnummer, Naheverhältnis zum Fahrschüler, Teilnahme an theoret. Einweisung)
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen
1) Die Fahrschule hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten
Bei einer Ausbildung mit „Begleitetem Fahren“ („L17“, „L“) verarbeitet die Fahrschule Daten von Begleitpersonen (Name, akad. Grad, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheinnummer, Naheverhältnis zum Fahrschüler, Teilnahme an theoret. Einweisung) was per Gesetz festgelegt ist.
Bei der Anmeldung des Fahrschülers in der Fahrschule trägt sie Ihre Daten als Begleiter in ein Datenbank-System, dem Führerscheinregister (FSR), ein. Nach der Teilnahme des Begleiters an der theoretischen Einweisung wird diese auch ins FSR eingetragen. Die Fahrschule fungiert als „sog. Außenstelle“ für Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), wofür es eine Vorgabe per Gesetz gibt.
Die Fahrschule verarbeitet Daten, die sie von Ihnen erhalten hat, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Fahrschule ist sog. Auftragsverarbeiter. Darunter fallen
- Eingaben in das Zentrale Führerscheinregister (FSR).
Ohne diese Daten können wir die gesetzlich notwendigen Schritte im Verfahren (Erwerb der Lenkberechtigung durch den Fahrschüler) nicht durchführen.
Die Fahrschule ist gemäß § 16b Abs 1 FSG verpflichtet, Ihre Daten gemäß folgender Gesetzesstellen elektronisch zu erfassen und diese Daten im Wege der Datenfernübertragung dem Führerscheinregister zu übermitteln:
- § 16a Abs. 1 Z 6 FSG, soweit es den Antrag auf Erteilung der Bewilligung von Übungsfahrten (§ 122 KFG) und Ausbildungsfahrten (§ 19 FSG) betrifft.
Ohne die Vornahme der genannten Datenverarbeitungen können wir die gesetzlich vorgegebenen Schritte im Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung des Fahrschülers nicht durchführen.
Kategorien von Empfängern Ihrer Daten
Zur genannten Zweckerreichung werden Ihre Daten auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen an folgende Empfänger übermittelt:
- Die von der Fahrschule zu übermittelnden Daten gemäß § 16b Abs 1 FSG an die das Führerscheinregister verwaltende Behörde (abhängig von der gewählten Location).
Aufklärung über Ihre Rechte als Begleiter
Da wir Ihre Daten datenschutzrechtlich konform verarbeiten, stehen Ihnen folgende Rechte als Begleitperson zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Das heißt:
- Sie können einen Antrag auf Auskunftserteilung zu den über Sie gespeicherten Daten stellen (Artikel 15 DSGVO). Ebenso haben Sie ein Berichtigungsrecht (Artikel 16 DSGVO) und ein Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO). Überdies haben Sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (Artikel 21 DSGVO). Schließlich steht Ihnen auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A-1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, zu.
- Diese Rechte können ohne Angabe von Gründen postalisch oder per Email bei der Fahrschule, die Ihre Daten erfasst hat, kostenlos geltend gemacht werden.
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Stand: April 2020